Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Comfine GmbH


1. Geltung der Bedingungen
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann zum Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in der Schriftform zugestimmt haben. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden oder Besteller, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.
2. Angebot, Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Ware an den Kunden verschickt wird, der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat, oder der Kunde eine Dienstleistung erhalten hat. Eine Bestellbestätigung stellt keinen Vertragsbestandteil dar. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder Ergänzungen, sowie die Zusicherung von Eigenschaften werden erst wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
Werden uns durch den Kunden über unser Ticketsystem, per E-Mail, postalisch, telefonisch oder persönlich Störungen oder Anliegen gemeldet, so stellt dies eine wirksame Auftragserteilung dar. Sollten nur bestimmte Mitarbeiter eines Kunden für eine Auftragserteilung berechtigt sein, so ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und nur wirksam, sofern wir dies gegengezeichnet haben.
3. Einarbeitung
In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet. Die Auswahl der Programme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige technische Unterstützungen des Kundens sind nicht Vertragsgegenstand. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein. Ohne eine solche Vereinbarung trägt der Kunde das alleinige Risiko für die Auswahl der Programme und deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen.
4. Versand
Die Wahl des Versandunternehmens ist uns überlassen. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden vor einer Online-Bestellung im Warenkorb berechnet und ausgewiesen oder bei telefonischen Bestellungen genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt nach Wunsch des Kunden oder im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen. Eine Übersicht über die verschiedenen Versand- und Zahlungsmöglichkeiten sowie die entsprechenden Preise sind auf unseren Webseiten veröffentlicht.
5. Lieferung / Lieferzeiten
Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Die voraussichtlichen Lieferfristen ergeben sich aus den Angaben im Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Die tatsächliche Lieferzeit richtet sich nach der Verfügbarkeit des Produkts und der gewählten Versandart. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus, zum Beispiel die Leistung von vereinbarten Anzahlungen oder die Bereitstellung notwendiger Unterlagen.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so muss uns der Kunde, um vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu können, eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Verzug und zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung unberührt. Gegenüber Unternehmern gilt als angemessen in der Regel eine Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen.
Ereignisse höherer Gewalt – hierzu zählen unverschuldete, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse wie behördliche Eingriffe, Naturkatastrophen, unverschuldete Betriebs- oder Transportstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel oder Streik – die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse bei unseren Lieferanten eintreten. Dauert die Behinderung länger als acht (8) Wochen, sind beide Vertragspartner berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist, wobei der Kunde die Versandkosten nur einmal zu tragen hat. Wir behalten uns das Recht vor, den Liefergegenstand zu ändern und von der Beschreibung, auch im technischen Bereich, abzuweichen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Wert sowie die vertragsgemäße Verwendbarkeit des Liefergegenstandes dadurch nicht gemindert werden.
6. Preise, Zahlung, Rücktrittsrecht
Unsere Preise sind grundsätzlich die im Warenkorb unserer Webseiten zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxies) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht und ggf. Nachnahmegebühren. Alle Preisangaben auf unseren Webseiten sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern der Kunde seinen Kundentyp nicht auf Firma, Händler oder öffentliche Einrichtung umstellt.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mehr als vier Monate liegen, gelten unsere Preis für den Tag der Lieferung. Dies gilt nicht, falls sich die Lieferung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, verzögert hat.
Für Kunden unseres Online-Shops gelten die dort vereinbarten Zahlungsbedingungen. Für Kunden, welchen wir die Zahlungsmethode Kauf auf Rechnung anbieten gilt wenn nicht anders geregelt die folgende Zahlungsbedingung: Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde gemäß §§286,288 BGB in Verzug. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen.
Wird ein vereinbarter Zahlungstermin durch den Kunden nicht eingehalten, gerät dieser nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Wir sind nach einer schriftlichen Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von in der Regel einer Woche berechtigt, unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte, die sofortige restlose Zahlung aller offenen Forderungen für bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Des Weiteren sind wir berechtigt, nach Ablauf der Nachfrist ganz oder teilweise von allen noch nicht erfüllten Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch uns wegen eines vom Kunden zu vertretenden Grundes, können wir einen pauschalierten Schadensersatz für unsere Aufwendungen in Höhe von 15 % des Nettowaren- oder Leistungswertes (Kontaktpreis) des rückabzuwickelnden Teils verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens durch uns ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Wir sind auch ohne Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen und dadurch die Erfüllung unserer Ansprüche gefährdet ist.
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung auf die geschuldeten Leistungen zu verlangen. Sind zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier (4) Monate vergangen, und beruht die Verzögerung nicht auf Umständen, die wir zu vertreten haben, so sind wir nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Preis gebunden. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet, sofern die Preisanpassung dem Kunden zumutbar ist.
Verpackungen gehen in das Eigentum des Kunden über. Der Kunde ist für die Entsorgung der Verpackungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Wir vereinbaren grundsätzlich keine Festpreise oder Höchstpreise für Dienstleistungen und erstellen grundsätzlich auch keine Kostenvoranschläge (ausser für die Reparatur von defekten Geräten – in diesem Fall erfolgt eine entsprechende Angabe, dass es sich um einen Kostenvoranschlag handelt). Unsere in Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Mengen für Arbeitszeiten und Anfahrten sind eine grobe Schätzung und können je nach Kundensystem und Kundenanforderung stark vom tatsächlich anfallenden und zu berechnenden Aufwand abweichen. Die Abweichung der zu berechnenden Aufwänden von den angebotenen Aufwänden ist entsprechend nicht auf 10%, 20% oder 25% beschränkt.

Ausnahme bilden Angebote für die Instandsetzung von Hardwaredefekten im Innendienst und Pauschalpreise für bestimmte Dienstleistungen, die auf unserer Website unter Preise aufgelistet sind, oder wenn der Kunde von uns einen wörtlich als Kostenvoranschlag bezeichnetes Angebot für eine Reparatur oder Dienstleistung erhält.
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen an Dritte abzutreten.
7. Widerrufsrecht
Der Kunde ist im Sinne § 13 BGB an seine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn er innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerruft. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, spätestens mit Erhalt der Ware. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an:
Comfine GmbH
Holzhofalle 1A
64283 Darmstadt.
Tel.: 06151 3600 100
Fax: 06151 3600 150
eMail: info@comfine.de

Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunde kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen vom Kunde innerhalb von 60 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllt werden.
Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist, wie Sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
Wir sind ausserdem berechtigt, für beschädigte bzw. geöffnete Verpackungen, insbesondere bei vom Hersteller versiegelten Produkten, wie z B. bei Prozessor- oder Speichermodulverpackungen, vom Kunde Schadensersatz zu verlangen.

Nach § 312d BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) Abs. 4 Satz 2 wird ein Widerrufsrecht für Software ausgeschlossen, deren Verpackungsversiegelung beschädigt ist (Entsiegelung). Für Produkte in versiegelter (ungeöffneter) Verpackung gilt die zuvor genannte Frist von 2 Wochen.

Im Falle eines fristgerechten, ordnungsgemäßen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen frühstens nach Rückerhalt der Ware erstattet. In dem Widerrufsschreiben sollte die Bankverbindung angegeben sein, an die der ggf. bereits bezahlte Betrag zurücküberwiesen werden soll. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zurückzusenden, sofern er dies nicht bereits zusammen mit dem Widerrufsschreiben erledigt hat.

Ware, die speziell für den Kunden bestellt wird, ist von der Rückgabe ausgeschlossen.
8. Rücksendungen
Wir bitten grundsätzlich ausdrücklich darum, Rücksendungen freizumachen. Unfreie Rücksendungen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, dürfen wir nicht annehmen. Kennzeichnen Sie Ihr Paket daher bitte in jedem Fall gut sichtbar mit der Rechnungs-Nummer. Sofern der Reklamationsanspruch berechtigt ist (oder der Widerruf eines Sachwertes von über 40 Euro fristgerecht und ordnungsgemäß ist), werden die entstandenen Versandkosten (Nachweis erforderlich!) in Höhe der Kosten eines versicherten, normalen DHL-Versandes erstattet oder mit einer anderen Bestellung verrechnet. Bitte geben Sie im Falle einer Rücksendung Ihre Bankverbindung an, an die der betreffende Betrag überwiesen werden soll. Die Rücksendung der Ware geschieht auf Gefahr des Kundens, wenn dieser eine unversicherte Rücksendung der Ware tätigt. Die Ware ist an die unter dem Abschnitt Widerrufsrecht angegebene Anschrift zurück zu senden.
9. Vertragsform, Abnahme, Mängelrüge, Abnahme, Gewährleistung
9.1.1 Vertragsform
Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge für IT-Systemadministration und IT-Service sind grundsätzlich Dienstleistungsverträge (§§ 611 ff. BGB).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich daher zum sorgfältigen Tätigwerden und zur Erbringung der vereinbarten Dienste und Bemühungen, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg (Werk). Die Vergütung bemisst sich nach der erbrachten Leistung oder Zeit.
Ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), bei dem die Herbeiführung eines abnahmefähigen, konkreten Erfolges geschuldet wird, liegt ausschließlich dann vor, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich, schriftlich und gesondert als „Werkvertrag“ oder „Vertrag über die Herstellung eines Werkes“ bezeichnen und abschließen.
9.1.2 Geltungsbereich, Untersuchungs- und Rügepflicht
Die nachfolgenden Regelungen zur Mängelhaftung gelten mit der Maßgabe, dass gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Bestimmungen der §§433 ff. BGB und die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf (§§474 ff. BGB) stets Vorrang haben. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware (Kauf- und Werklieferungsverträge) unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§377 HGB). Unterlässt der Unternehmer diese Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Für Werkleistungen und Dienstleistungen hat der Unternehmer nicht offensichtliche Mängel oder Schlechtleistungen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9.2 Abnahme bei Werkverträgen
Sofern ein Werkvertrag geschlossen wurde, ist der Kunde zur Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werks verpflichtet (§640 Abs. 1 BGB). Die Abnahme muss schriftlich erfolgen. Auch ein Werk, das unwesentliche Mängel aufweist, ist abnahmefähig; der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Das Recht, einen für die Mängelbeseitigung angemessenen Teil des Werklohns zurückzubehalten, bleibt dem Kunden unbenommen. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme eines Werks innerhalb von fünf (5) Werktagen nach seiner Fertigstellungsanzeige. Das Werk gilt als fertiggestellt, sobald die vertraglich zugesicherten Eigenschaften im Wesentlichen erbracht wurden. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist, gilt das Werk nach Ablauf der Frist als abgenommen (fiktive Abnahme gemäß §640 Abs. 1 Satz 3 BGB), sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Als vertraglich zugesicherte Eigenschaften gelten ausschließlich die in schriftlichen Angeboten, Auftragsbestätigungen oder einem ergänzenden schriftlichen Pflichtenheft aufgeführten Leistungen.
9.3 Nacherfüllung und Mängelhaftung
Im Falle eines Mangels hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Wir sind berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Schlägt die Nacherfüllung nach dem zweiten erfolglosen Versuch fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder verweigern wir diese, so kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz verlangen.
9.4 Ausschluss und Beschränkungen der Mängelhaftung
Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Verschleißteile (wie z. B. Druckköpfe, Tonermaterialien etc.), soweit der Schaden auf deren natürlichem Verschleiß beruht. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäß und ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Veränderungen zurückzuführen ist. Hat der Kunde mit unserer Erlaubnis Fremdprodukte an unsere technischen Einrichtungen angeschlossen, übernehmen wir keine Gewährleistung für den einwandfreien Betrieb unserer Einrichtungen, soweit die Störung durch das Fremdprodukt verursacht wird.
9.5 Besonderheiten bei Fremderzeugnissen
Für wesentliche Fremderzeugnisse, die Bestandteil unserer Leistung werden (z.B. Zukaufteile, Standardsoftware), treten wir unsere Ansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an den Unternehmer-Kunden ab. Der Kunde ist verpflichtet, den von uns zu benennenden Lieferer zunächst gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Unsere eigene Haftung als Verkäufer/Unternehmer greift erst nach Erfolglosigkeit einer zumutbaren gerichtlichen Inanspruchnahme des Lieferers des Fremderzeugnisses ein. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
10. Haftung und Schadensersatz
10.1 Umfang der Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2 Begrenzte Haftung
Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Datenverlust und sonstige Schäden
Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde zusätzlich sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
11. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren (nachfolgend Vorbehaltsware genannt) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen Forderungen unser Eigentum. Bei Kunden, die Unternehmer sind, bleibt die Vorbehaltsware darüber hinaus bis zur Begleichung unserer sämtlichen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung (auch Saldoforderungen aus Kontokorrent) unser Eigentum. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Waren. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet.
Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware (einschließlich unseres Miteigentumsanteils) an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware infolge Einbaus wesentlicher Bestandteil des Grundstücks eines Dritten, so tritt der Kunde den ihm daraus entstehenden Anspruch in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Bei nicht fristgerecht geleisteter Zahlung sind wir berechtigt, die sofortige Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Rücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Betrifft die Rückforderung einen Datenträger (oder Software), auf dem sich Daten oder Programme des Kunden befinden, so ist der Kunde zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, die Daten des Kunden in unserer Betriebsstätte unverzüglich und unwiederbringlich zu löschen (datenschutzkonforme Löschung). Ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe eines Vielfachen des Warenpreises bei Verweigerung der Rückgabe ist ausgeschlossen. Wir behalten uns die Geltendmachung des uns nachweislich entstandenen Schadens vor.
12. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich während der Dauer eines Vertragsverhältnisses und für den Zeitraum von 24 Monaten nach dessen Beendigung, keine Mitarbeitenden der Comfine GmbH, die mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen betraut waren, abzuwerben oder direkt oder indirekt einzustellen.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Jahresgehalt des abgeworbenen Mitarbeitenden an die Comfine GmbH. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Darmstadt. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus Verträgen und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart.
14. Anwendbares Recht
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendbarkeit des einheitlichen „UN-Kaufrechtes“ wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Datenschutzhinweise
15.1 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
15.1.1
Wir weisen Sie darauf hin, dass zu einer Domain-Registrierung die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten, in der Regel Name und Anschrift, an die entsprechenden nationalen oder internationalen Registrierungsstellen und die Veröffentlichung in den von jedermann abrufbaren Whois-Datenbanken erforderlich ist. Für die Registrierung einer „.de-Domain“ zum Beispiel werden derzeit Namen und Anschriften des Domain-Inhabers, des administrativen und technischen Ansprechpartners sowie des Zonenverwalters und darüber hinaus Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalters an die DENIC eG, Frankfurt/Main, übermittelt und in der DENIC-Datenbank unter http://www.denic.de im Internet veröffentlicht.
Ferner gelten die unter Datenschutzhinweis angeführten Bestimmungen, welche hier eingesehen werden können: https://www.comfine.de/allgemeinen-geschaeftsbedingungen/
15.2 Weitergabe von Daten
Wir bewahren Stillschweigen über sämtliche bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten und auch über deren Ende hinaus werden diese streng vertraulich behandelt.
Gleiches gilt auch für personenbezogene Daten.
Abrechnungsdaten dürfen an andere Diensteanbieter und Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung erforderlich ist.
Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen sind wir ebenfalls berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen.
15.3 Auftragsverarbeitung
15.3.1 Allgemeines
Wir und von uns beauftragte Dritte verarbeiten Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Die uns zur Verarbeitung überlassenen Daten werden für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke verwendet. Einmalige oder regelmäßige Kopien oder Duplikate werden nur zur Sicherung gegen Datenverlust angefertigt.

Die Art der Daten sind:
– Personenstammdaten
– Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)
– Vertragsstammdaten
– Protokolldaten
– Arbeitsdaten
– Systemdaten

Der Kreis der Betroffenen umfasst:
– Kunden und Interessenten des Kunden
– Mitarbeiter und Lieferanten des Kunden

Wir sind berechtigt, Daten für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung von Dritten verarbeiten zu lassen. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere im Falle von Webhosting und bei der Vermietung von Server-Systemen von Dritten. Dabei findet die Datenverarbeitung ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

15.3.2 Pflichten bei der Auftragsverarbeitung
1) Wir sind gemäß Art. 28 DSGVO verpflichtet, dass die Daten, auf die wir im Zusammenhang mit Wartungs-/Pflegearbeiten Zugriff erhalten, vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt sind.
2) Wir informieren den Kunden unverzüglich darüber, wenn eine vom Kunden erteilte Weisung nach unserer Auffassung gegen gesetztliche Regelungen verstößt. Wir sind entsprechend berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Kunden bestätigt oder geändert wird.
3) Wir sind verpflichtet, dem Kunden jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Kunden unverzüglich mitzuteilen, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist.
4) Für den Fall, dass wir feststellen oder Tatsachen die Annahme begründen, dass von uns für den Kunden verarbeitete – besondere Arten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG bzw. Art. 9 DSGVO oder – personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen oder – personenbezogene Daten, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen oder – personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, haben wir den Kunden unverzüglich und vollständig über Zeitpunkt, Art und Umfang des Vorfalls/der Vorfälle in Schriftform oder Textform (Fax/E-Mail) zu informieren. Die Information muss eine Darlegung der Art der unrechtmäßigen Kenntniserlangung enthalten. Die Information soll zusätzlich eine Darlegung möglicher nachteiliger Folgen der unrechtmäßigen Kenntniserlangung beinhalten. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, welche Maßnahmen durch uns getroffen wurden, um die unrechtmäßige Übermittlung bzw. unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte künftig zu verhindern.
5) Gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO sind wir zum Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses verpflichtet, sofern der Kunde gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt.
15.3.3 Kontrollbefugnis bei der Auftragsverarbeitung
1) Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Kundens durch uns jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. 2) Wir sind gegenüber dem Kunden zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.S.d. Absatzes 1 erfor-derlich ist.
3) Der Kunde kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 in unserer Betriebsstätte zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Kunde wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, sofern unsere Betriebsabläufe durch die Kontrollen gestört werden.
4) Wir sind verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber uns i.S.d. § 38 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 nach Art. 58 DSGVO i.V.m. § 40 BDSG (neu), insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an den Kunden zu erteilen.
15.3.4 Fernwartung
1) Sofern wir die Wartung und/oder Pflege der IT-Systeme auch im Wege der Fernwartung durchführen, sind wir verpflichtet, dem Kunde eine wirksame Kontrolle der Fernwartungsarbeiten zu ermöglichen. Dies kann z.B. durch Einsatz einer Technologie erfolgen, die dem Kunde ermöglicht, die von uns durchgeführten Arbeiten auf einem Monitor o.ä. Gerät zu verfolgen.
2) Für den Fall, dass der Kunde einer Berufsgeheimnispflicht i.S.d. § 203 StGB unterliegt, hat dieser Sorge dafür zu tragen, dass eine unbefugte Offenbarung i.S.d. § 203 StGB durch die Fernwartung nicht erfolgt. Wir sind diesbezüglich verpflichtet, Technologien einzusetzen, die nicht nur ein Verfolgen der Tätigkeit auf dem Bildschirm ermöglicht, sondern dem Kunde auch eine Möglichkeit gibt, die Fernwartungsarbeiten jederzeit zu unterbinden.
3) Wenn der Kunde bei Fernwartungsarbeiten nicht wünscht, die Tätigkeiten an einem Monitor o.ä. Gerät zu beobachten, werden wir die durchgeführten Arbeiten in geeigneter Weise dokumentieren.
15.3.5 Unterauftragsverhältnisse
1) Die Beauftragung von Subunternehmen durch uns ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig.
2) Wir haben den Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen uns und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Wir haben insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach § 9 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist von uns zu dokumentieren und auf Anfrage dem Kunden zu übermitteln. Wir sind verpflichtet, uns vom Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten i.S.d. § 4f BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 nach Art. 37 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG (neu) bestellt hat, soweit dieser gesetzlich zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist.
3) Wir stellen sicher, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Kunden auch gegenüber dem Subunternehmer gelten. Wir haben die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.
4) Die Verpflichtung des Subunternehmens muss schriftlich erfolgen. Dem Kunden ist die schriftliche Verpflichtung auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
5) Wir sind insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse des Kunden und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Kunde und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
15.3.6 Datengeheimnis
1) Wir sind bei der Verarbeitung von Daten für den Kunden zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Wir verpflichten uns, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Kunden obliegen. Der Kunde ist verpflichtet, uns etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen.
2) Wir sichern zu, dass uns die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und wir mit der Anwendung dieser vertraut sind.
15.3.7 Wahrung von Betroffenenrechten
Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich.
15.3.8 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
15.3.8.1 Allgemein
1) Wir verpflichten uns gegenüber dem Kunden zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Die Beschreibung der Massnahmen wird dem Kunden hiermit folgend Art. 32 DSGVO zur Verfügung gestellt. 2) Nach Aufforderung des Kunden erbringen wir Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) der regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
3) Für den Fall, dass wir die Wartung und Pflege von IT-Systemen für den Kunden auch außerhalb der Geschäftsräume des Kunden durchführen (z.B. auch im Falle der Fernwartung), sind von uns zwingend die von uns getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen i.S.d. § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG zu beachten.
15.3.8.2 Zutrittskontrolle
Folgende Massnahmen sind dauerhaft sichergestellt, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren:
– Manuelles Schliesssystem
– Videoüberwachung im Verkaufsbereich
– Sicherheitsschlösser
– Schlüsselregelung
– Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal
15.3.8.3 Zugangskontrolle
Folgende Massnahmen sind dauerhaft sichergestellt, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können:
– Zuordnung von Benutzerrechten
– Verwendung von Benutzerprofilen
– Passwortvergabe
– Authentifikation mit Benutzername / Passwort
– Zuordnung von Benutzerprofilen zu IT-Systemen
– Einsatz von VPN-Technologie
– Schlüsselregelung
– Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal
– Einsatz von Intrusion-Detection-Systemen
– Verschlüsselung von Smartphone-Inhalten
– Einsatz von Anti-Viren-Software
– Einsatz einer Hardware-Firewall
– Einsatz einer Software-Firewall
15.3.8.4 Zugriffskontrolle
Folgende Massnahmen sind dauerhaft sichergestellt, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschliesslich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können:
– Berechtigungskonzept
– Verwaltung der Rechte durch Systemadministrator
– Anzahl der Administratoren auf das „Notwendigste“ reduziert
– Passwortrichtlinie inkl. Passwortlänge
– Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
– Sichere Aufbewahrung von Datenträgern
– physische Löschung von Datenträgern vor Wiederverwendung
– ordnungsgemässe Vernichtung von Datenträgern (DIN 32757)
– Einsatz von Aktenvernichtern bzw. Dienstleistern (nach Möglichkeit mit Datenschutz-Gütesiegel)
– Protokollierung der Vernichtung
15.3.8.4 Weitergabekontrolle
Folgende Massnahmen sind dauerhaft sichergestellt, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist:
– Einrichtungen von VPN-Tunneln
– Weitergabe von Daten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form
– E-Mail-Verschlüsselung
– Dokumentation der Empfänger von Daten und der Zeitspannen der geplanten Überlassung bzw. vereinbarter Löschfristen
– Beim physischen Transport: sichere Transportbehälter/-verpackungen
– Beim physischen Transport: sorgfätige Auswahl von Transportpersonal und Fahrzeugen
15.3.8.5 Eingabekontrolle
Folgende Massnahmen sind dauerhaft sichergestellt, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
– Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
– Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen)
– Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts

Ferner obliegt die Eingabekontrolle der Daten des Kundens dem Kunden selbst.
15.3.8.6 Auftragskontrolle
Folgende Massnahmen sind dauerhaft sichergestellt, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Kunden verarbeitet werden können:
– vorherige Prüfung und Dokumentation der bei uns getroffenen Sicherheitsmassnahmen durch den Kunden
– schriftliche Weisungen an uns i.S.d. § 62 BDSG
– Verpflichtung unserer Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit (gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO)
– Verpflichtung unserer Mitarbeiter auf das Fernmeldegeheimnis (gemäß § 88 TKG)
– Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags
– Wirksame Kontrollrechte zwischen uns und dem Kunden vereinbart
– laufende Überprüfung von uns und unserer Tätigkeiten durch den Kunden
– Vertragsstrafen bei Verstössen
15.3.8.7 Verfügbarkeitskontrolle
Folgende Massnahmen sind dauerhaft sichergestellt, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind:
– Klimaanlage in Serverräumen
– Geräte zur Überwachung von Temperatur in Serverräumen
– Schutzsteckdosenleisten in Serverräumen
– Feuer- und Rauchmeldeanlagen
– Feuerlöschgeräte in Serverräumen
– Backup- & Recoverykonzept
– Testen von Datenwiederherstellung
– Notfallplan
– Serverräume nicht unter sanitären Anlagen

Ferner obliegt die Verfügbarkeitskontrolle in den Räumlichkeiten des Kunden dem Kunden selbst.
15.3.8.8 Trennungsgebot
Folgende Massnahmen sind dauerhaft sichergestellt, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können:
– physikalisch getrennte Speicherung auf gesonderten Systemen oder Datenträgern
– Logische Mandantentrennung (softwareseitig)
– Verwendung eines Berechtigungskonzepts
– Verschlüsselung von Datensätzen, die zu demselben Zweck verarbeitet werden
– Versehen der Datensätze mit Zweckattributen/Datenfeldern
– Bei pseudonymisierten Daten: Trennung der Zuordnungsdatei und der Aufbewahrung auf einem getrennten, abgesicherten IT-System
– Festlegung von Datenbankrechten
– Trennung von Produktiv- und Testsystem

Ferner obliegt die Trennung der Daten des Kundens dem Kunden selbst.
15.3.9 Beendigung des Vertrags zur Auftragsverarbeitung
1) Nach Beendigung des Vertrages haben wir sämtliche in unseren Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Kunden auszuhändigen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung zur Löschung der Daten sofern er uns Datenträger überlassen möchte. Die Löschung von Daten auf Datenträgern, die uns überlassen wurden, erfolgt spätestens dann, wenn der Datenträger unsere Geschäftsräume verlässt und nicht mehr an den Kunden zurückgeführt werden soll. Wenn der Datenträger zwecks Reparatur oder Garantie-Austausch an Dritte weitergegeben wird, erfolgt eine vorherige Löschung nur auf schriftliche Aufforderung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich entsprechend uns über eine ggfls. notwendige Datenlöschung zur Wahrung des Datenschutzes zu informieren.

2) Der Kunde hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten bei uns zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte von uns erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Kunden angekündigt werden.
15.4 Zugriff auf Benutzerkonten
Wir sind befugt, Benutzerkennwörter zur Auftragsdatenverarbeitung und Fehlerbeseitigung von Störungen, zurück zu setzen oder diese zu dokumentieren und zu nutzen, um somit zwecks Wartungsarbeiten Zugriff auf das Benutzerkonto zu erhalten, ohne dafür eine gesonderte Einwilligung vom entsprechenden Benutzer ein zu holen.
Der Kunde, der mit uns einen Vertrag eingeht, verpflichtet sich seine Mitarbeiter entsprechend darüber zu informieren.
Ausnahmen von dieser Regelung erfordern die Schriftform.
15.5 Verpflichtungserklärung
Unsere Mitarbeiter unterzeichnen zum Betriebseintritt eine Verpflichtungserklärung auf die Vertraulichkeit (gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO) und auf das Fernmeldegeheimnis (gemäß §88 TKG), in der sie in das Bundesdatenschutzgesetz sowie das Telekommunikationsgesetz und die hier aufgeführten Bestimmungen unterwiesen werden.
15.6 Auskünfte
Wir erteilen Ihnen auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Wenden Sie sich hierfür bitte an die oben genannten Adressen.
16. Datensicherungen
Aufbewahrungsfrist
Bitte beachten Sie, dass Datensicherungen nach Bearbeitung Ihres Auftrags maximal 2 Monate aufbewahrt werden können. Sollten nach Abschluss des Auftrags Daten fehlen, müssen Sie uns dies innerhalb dieses Zeitraumes melden. Die Daten werden nach 2 Monaten unwiderbringlich von unserem Sicherungsmedium gelöscht. Schadensersatzansprüche sind danach nicht mehr möglich.

17. Lagerkosten
Wurde der Kunde von uns über den Abschluss eines Auftrags informiert und holt sein Gerät trotz schriftlicher Mitteilung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab und gibt uns auch keine Freigabe zur Entsorgung des Gerätes, sind wir berechtigt eine angemessene Lagergebühr ab einem Monat nach der schriftlichen Mitteilung über den Abschluss des Auftrags zu berechnen.

Stand: 23.10.2025, Änderungen vorbehalten